Um einen Behandlungserfolg zu erreichen, wird vor der Behandlung mit dem Femilift Laser abgeklärt, ob die vorliegenden Beschwerden mit einer Laserbehandlung verbessert werden können. Da die Behandlung mit dem Femilift Laser im Fall einer Krebserkrankung nicht durchgeführt wird, ist das Vorliegen eines Krebsfrüherkennungsabstrichs, des sogenannten PAP-Abstrichs vom Gynäkologen notwendig, dieser sollte nicht älter als drei Monate sein.

In den ersten drei Monaten nach einer Fehlgeburt, Geburt oder einer Scheideninfektion (Herpes genitalis, Pilzinfektionen, bakteriellen Infektionen etc.) sollte auf eine Behandlung mit dem Femilift Laser verzichtet werden.

Bei Verwendung einer Kupfer- oder Hormonspirale kann es in Folge der Behandlung zu einer Einschränkung der Verhütungssicherheit kommen.

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