Wie jeder Eingriff birgt auch die Durchführung eines Peelings gewisse Risiken und hat einige Kontraindikationen. Ein chemisches Peeling darf nicht durchgeführt werden, wenn eine Neigung zu gestörter Wundheilung, eine akute Herpes Infektion, Schwangerschaft, eine orale Behandlung mit Vitamin A Säure Präparaten oder kürzlich durchgeführte kosmetische Operationen vorliegen.
Im Allgemeinen heilt die Haut nach einem Peeling sehr schön ab. In sehr seltenen Fällen kann es trotz aller Vorsicht zum Auftreten von Entzündungen oder Pigmentstörungen kommen, die dann adäquat behandelt werden müssen.

Consent-Management-Plattform von Real Cookie Banner